Abstimmung Kirchgemeindeordnung

Am 14. Juni 2026 haben die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinden Wallisellen, Kloten und Opfikon dem Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Kirchgemeinde zugestimmt. Mit diesem Entscheid wurde der Grundstein für die neue Kirchgemeinde An der Glatt gelegt.

Damit die neue Kirchgemeinde ihre Aufgaben wahrnehmen kann, benötigt sie eine Kirchgemeindeordnung. Diese bildet die rechtliche Grundlage für die Organisation, die Zuständigkeiten der Behörden sowie die Rechte der Stimmberechtigten.

Die vorliegende Kirchgemeindeordnung wurde von der gemeinsamen Projektorganisation und den beteiligten Kirchenpflegen erarbeitet. Sie berücksichtigt die Vorgaben der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich und schafft die organisatorischen Voraussetzungen für einen geordneten Start der neuen Kirchgemeinde. Eine Vorprüfung durch den Rechtsdienst der Landeskirche fand bereits statt.

Im Zusammenschlussvertrag, dem die Kirchgemeinden am 14. Juni 2026 zugestimmt haben, wurde festgehalten, dass die neue Behörde aus 7 Mitgliedern bestehen soll. Ausserdem wurde beschlossen, dass über die Kirchgemeindeordnung am 29. November 2026 abgestimmt wird und die Vertragsgemeinden einen gemeinsamen Wahl-, bzw. Abstimmungskreis bilden. Sollte die Kirchgemeindeordnung an der Urne verworfen werden, so muss innert drei Monaten eine geänderte Kirchgemeindeordnung erarbeitet und zur Abstimmung gebracht werden. Eine erneute Ablehnung der Kirchgemeindeordnung hätte dann zur Folge, dass der Zusammenschlussvertrag hinfällig wird.

Mit der Annahme der Kirchgemeindeordnung schaffen die Stimmberechtigten die organisatorische Grundlage für die Aufnahme der Tätigkeit der neuen Kirchgemeinde An der Glatt per 1. Januar 2028.

 

Hier finden Sie in Kürze die Abstimmungsunterlagen zur neuen Kirchgemeindeordnung

 

Aktuelle Kirchgemeindeordnungen von Wallisellen, Opfikon und Kloten

Kirchgemeindeordnung Wallisellen

Kirchgemeindeordnung Opfikon

Kirchgemeindeordnung Kloten